Hinweis

Liebe Schulgemeinde, es gibt ein Update:

Leider musste der Weihnachtsmarkt am 05.12.2025 auf dem Schulgelände abgesagt werden.

Glücklicherweise veranstaltet unser Förderkreis eine Ersatzveranstaltung. Diese findet am 05.12.2025 von 13 bis 18 Uhr auf dem Rewe-Parklpatz in Florstadt statt.

Wir freuen uns, wenn viele den Stand des Förderkreises besuchen und danken dem Förderkreis von ganzem Herzen!

Der Unterricht findet am 05.12.2025 statt. Die Betreuung am Nachmittag muss, wie bereits angekündigt, entfallen.

Die Förderstufe

Die Förderstufe hält für zwei weitere Jahre die Entscheidung über den Bildungsgang eines Kindes offen.

Die Jahrgänge 5 und 6 bilden eine pädagische Einheit, die der Orientierung und der Vorbereitung der Entscheidung über den weiteren Bildungsgang dient. Die Schülerinnen und Schüler werden individuell auf die Jahrgangsstufe 7 vorbereitet, sie erhalten Unterstützung, um ihre Lern- und Leistungsfähigkeit sowie ihre Neigungen und Interessen zu erkennen und zu entwickeln

Eine „Querversetzung“ in der Mitte oder am Ende des 5. Schuljahres gibt es in der Förderstufe nicht.

Klassenunterricht

In allen Fächern außer Mathematik und Englisch werden die Kinder zwei Jahre lang im Klassenverband unterrichtet. Es wird darauf geachtet, dass möglichst viele Stunden in der Hand der Klassenlehrkraft liegen.

Kursunterricht

In der Jahrgangsstufe 5 findet der Unterricht in allen Fächern der Stundentafel im Klassenverband statt. Zu Beginn des ersten Halbjahres der Jahrgangsstufe 6 werden im Fach Mathematik und im Fach Englisch Kurse gebildet. Es wird auf zwei Anforderungsniveaus unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler können in diesen beiden Fächern entweder den Grundkurs (G-Kurs) oder den Erweiterungskurs (E-Kurs) besuchen. Die Eltern haben das Entscheidungsrecht darüber, welchen Kurs ihr Kind besuchen soll. Vorher findet eine ausführliche Beratung durch die Lehrkräfte statt.

Umstufungen

Umstufungen werden gem. § 22 Hess. Schulgesetz höchstens einmal während eines Schuljahres durchgeführt. Die Erziehungsberechtigten haben hierbei ein Einspruchsrecht, sie werden vorher schriftlich informiert und beraten.

Schullaufbahnentscheidung

Im März des 6. Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz über den weiteren Bildungsgang der Kinder. Die Schule bietet den Eltern Beratung auf der Basis der zweijährigen Beobachtungszeit an.