Die elektronische Krankmeldung

Hier können Sie bis 7.45 Uhr eine erste Krankmeldung an die Schule senden. Bitte geben Sie trotzdem Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit der Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten mit, wenn es wieder zur Schule kommt.

Hess. Schulgesetz, §2
(3) Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. In den Bildungsgängen der Mittelstufe kann entsprechend verfahren werden.